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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 15ugb02, § 15 UGB Publizität Abs 3 Haftung für unrichtige Eintragungen, aktive Veranlassung der Eintragung es sei denn ... Kenntnis / grob fahrlässige Unkenntnis des Dritten, Berufung gg. Dritten es sei denn ... Rechtshandlungen innerhalb 15 Tagen, § 15 UGB Publizität Abs 4 § 3 bleibt unberührt, § 15 UGB Publizität Abs 2 eingetragene Tatsache, Haftung für unrichtige Eintragungen aktive Veranlassung der Eintragung, eingetragene Tatsache Berufung gg. Dritten, einzutragende Tatsache nicht eingetragen, nicht eingetragen Eintragungspflichtiger keine Berufung gg. Dritten, Hinnahme einer als unrichtig erkannten / erkennbaren Eintragung nur bei Verschulden, Hinnahme einer als unrichtig erkannten / erkennbaren Eintragung es sei denn ... Kenntnis / grob fahrlässige Unkenntnis des Dritten, Haftung für unrichtige Eintragungen Hinnahme einer als unrichtig erkannten / erkennbaren Eintragung, aktive Veranlassung der Eintragung es sei denn ... Handeln des Dritten ohne Vertrauen auf Eintragung, Rechtshandlungen innerhalb 15 Tagen Dritter Beweis des Nicht-Kennens / Nicht-Kennen-Müssens, § 15 UGB Publizität Abs 1 einzutragende Tatsache, Hinnahme einer als unrichtig erkannten / erkennbaren Eintragung es sei denn ... Handeln des Dritten ohne Vertrauen auf Eintragung, keine Berufung gg. Dritten es sei denn ... Kenntnis des Dritten